Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Definitionen

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Natascha Grunert Fotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) erteilten Aufträge.

2. „Lichtbilder“ im Sinne der nachfolgenden AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen, d. h. Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder auf digitalen Medien, Videos/Slideshows usw..

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bildbearbeitung

1. Die Fotografin ist die Urheberin an sämtlichen Lichtbildern im Sinne des deutschen UrhG.

2. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite „nataschagrunert.de“ und auf Social Media (Facebook/Instagram/Pinterest) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient.

3. Die Auftraggeber erklären sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich und schriftlich. Die Auftraggeber haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Lichtbilder für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Soweit die Auftraggeber mit einer Veröffentlichung der Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden sind, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen, nicht jedoch auf Detail- oder Landschaftsaufnahmen oder Ähnliches.

4. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Lichtbildern, so ist jeweils nur das einfache private Nutzungsrecht übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies folgendes:

a) Die digitalisierten Bilder sind ohne Wasserzeichen oder Copyright-Vermerk und können für den privaten Gebrauch beliebig vervielfältigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Herstellung von privaten Druckerzeugnissen, insbesondere Fotobücher. Insoweit ist auch die Bildbearbeitung – analog oder digital – i. S. e. Collage, Montage oder Farbumwandlung u. ä. zulässig und bedarf keiner vorherigen Zustimmung durch die Fotografin.

b) Die private Verbreitung auf CD/DVD oder ähnlichen Datenträgern oder im Internet, z. B. durch das Versenden einer Email mit Bildern an Familie und Freunde, ist zulässig. Die Nutzungsbedingungen gelten in diesen Fällen jedoch für Dritte gleichermaßen, die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.

c) Die Veröffentlichung auf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist die Fotografin als Urheberin der Bilder zu nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“.

d) Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram u. ä. ist zulässig, wenn die Fotografin als Urheberin der Bilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“. Die Veröffentlichung eines für den privaten Gebrauch bearbeiteten Bildes ist ausnahmslos unzulässig.

e) Die gewerbliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Bilddateien an Hotels oder andere Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin. In diesem Fall setzt eine Weitergabe voraus, dass das Recht der Fotografin auf Namensnennung gewahrt und eine Verlinkung zur Website der Fotografin vorgenommen wird.

f) Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadensersatzforderungen.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

1. Das für die Herstellung der Lichtbilder im jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen  Mehrwertsteuer.

2. Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften i. S. d. § 286 BGB.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen in Bezug auf die Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und der anschließenden Bildbearbeitung (Intensität Kontraste, Sättigung etc.) ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

V. Nebenpflichten

1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Verarbeitung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Datenschutz

Die Fotografin nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Sie behandelt sämtliche Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen aktuellen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

1. Personenenbezogene Daten

Durch Aufrufen und Nutzung der Webseite „nataschagrunert.de“ werden regelmäßig sog. „personenbezogene Daten“ erhoben. Bei diesen Daten handelt es sich um verschiedenste Informationen, die eine Person identifizieren können. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden insbesondere folgende Daten zur Kontaktaufnahme bzw. späterhin zu Auftragszwecken erhoben und gespeichert:

  • Name
  • Adresse
  • Email

Weitere persönliche Angaben, z. B. die Angabe einer Telefonnummer oder Information rund um das Thema Hochzeit erfolgen auf freiwilliger Basis.

2. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Personenbezogene Daten werden von der Fotografin grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte herausgegeben. Soweit Dritte Zugriff auf diese Daten erhalten, werden diese regelmäßig von der Fotografin mit der Verarbeitung dieser Daten im Rahmen einer sog. „Auftragsverarbeitung“ beauftragt, wenn es zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung oder aufgrund von berechtigten Interessen der Fotografin erfolgt.

Sofern die Daten in diesem Zusammenhang in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union oder des Europäschen Wirtschaftsraum verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage besonderer Garantien, z. B. der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus ( sog. „Privacy Shield“ für die USA) oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, sog.  „Standardvertragsklauseln“.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende sog. „Auftragsverarbeiter“:

  • Internetdienstanbieter
  • Fotolabore & Druckereien
  • Albenhersteller (Portugal)
  • Anbieter exklusiver Kundengalerien (USA)
  • Filehosting-Dienst (Datenversendungstool) mit Sitz in den Niederlanden

3. Speichern personenbezogener Daten

Die Fotografin speichert personenbezogene Daten aus dem Kontaktformular für den Zeitraum, der für die Erledigung der Anfrage bzw. der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. In Bezug auf die Bilddateien ist die Fotografin berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Im Übrigen richten sich die Speicherdauer und die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

VII. Sonderbestimmungen für Hochzeiten

1. Jede weitere ½ h Stunde Fotografie vor Ort am Hochzeitstag kostet 150,- € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Aufsplittern der Buchungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.

2. Die Anfahrt mit dem eigenen Auto bis 50 km einfache Fahrt ab 83229 Aschau i. Chiemgau ist im Honorar inkludiert. Jeder weitere gefahrene km kostet 80 Cent. Etwaige Auslagen (Zug-, Flug-, Maut-, Verpflegung- oder Übernachtungskosten) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

3. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine sog. Terminreservierungsgebühr auf das vereinbarte Honorar fällig, namentlich bei einer Buchung von voraussichtlich

  • 2 Std. / 200,00 €
  • 4 Std. / 400,00 €
  • 6 Std. / 600,00 €,
  • 8 Std. / 800,00 €
  • 10 Std. / 1000,00 €.

Das Resthonorar wird fällig 10 Tage nach der Hochzeit. In beiden Fällen erhält das Brautpaar eine Rechnung.

4. Die Übergabe der digitalen Dateien/Alben erfolgt i. d. R. ca. 6-8 Wochen nach der Hochzeit. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder aufgrund hoher Auftragslage die Bilder innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzansprüche.

5. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Website „nataschagrunert.de“ und Social Media (Facebook/Instagram) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache mit dem Brautpaar und deren Einwilligung auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient, z. B. zur Veröffentlichung auf Hochzeitsblogs oder in Hochzeitsmagazinen.

Das Brautpaar erklärt sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, es widerspricht ausdrücklich und schriftlich. Das Brautpaar kann seine Einwilligung bzgl. der Veröffentlichung seiner Bilder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Bei Vorliegen einer Einwilligung verpflichtet sich das Brautpaar, sämtliche Gäste auf die fotografische Begleitung des Hochzeitstages durch die Fotografin sowie auf die mögliche Veröffentlichung der Bilder hinzuweisen und insoweit deren Einwilligung einzuholen. Für etwaige Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freistellen.

Soweit das Brautpaar mit einer Veröffentlichung seiner Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden ist, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen der Hochzeitsgesellschaft, nicht jedoch auf Location- und Detailaufnahmen der Dekoration u. a..

 6. Das Brautpaar versichert, dass der Fotografin sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmter Familienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden.

7. Essen und Trinken während der Dauer der Reportage sind der Fotografin (ggf. auch ihrer Assistenz) vom Brautpaar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei einer Buchungszeit von mindestens 8 Stunden ist der Fotografin und ihrer Assistenz eine angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.

8. Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die die Fotografin nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 25 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 100 % des vereinbarten Honorars.

9. Für den Fall, dass die Fotografin am Hochzeitstag wegen Krankheit verhindert ist, ist diese Mitglied in einem sozialen Netzwerk vieler Hochzeitsfotografen in ganz Deutschland. Sie verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine Garantie hierfür kann jedoch ausdrücklich nicht gegeben werden. Die bereits getätigte Terminreservierungsgebühr wird von der Fotografin an das Brautpaar zurückerstattet.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Definitionen

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Natascha Grunert Fotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) erteilten Aufträge.

2. „Lichtbilder“ im Sinne der nachfolgenden AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen, d. h. Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder auf digitalen Medien, Videos/Slideshows usw..

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bildbearbeitung

1. Die Fotografin ist die Urheberin an sämtlichen Lichtbildern im Sinne des deutschen UrhG.

2. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite „nataschagrunert.de“ und auf Social Media (Facebook/Instagram/Pinterest) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient.

3. Die Auftraggeber erklären sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich und schriftlich. Die Auftraggeber haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Lichtbilder für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Soweit die Auftraggeber mit einer Veröffentlichung der Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden sind, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen, nicht jedoch auf Detail- oder Landschaftsaufnahmen oder Ähnliches.

4. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Lichtbildern, so ist jeweils nur das einfache private Nutzungsrecht übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies folgendes:

a) Die digitalisierten Bilder sind ohne Wasserzeichen oder Copyright-Vermerk und können für den privaten Gebrauch beliebig vervielfältigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Herstellung von privaten Druckerzeugnissen, insbesondere Fotobücher. Insoweit ist auch die Bildbearbeitung – analog oder digital – i. S. e. Collage, Montage oder Farbumwandlung u. ä. zulässig und bedarf keiner vorherigen Zustimmung durch die Fotografin.

b) Die private Verbreitung auf CD/DVD oder ähnlichen Datenträgern oder im Internet, z. B. durch das Versenden einer Email mit Bildern an Familie und Freunde, ist zulässig. Die Nutzungsbedingungen gelten in diesen Fällen jedoch für Dritte gleichermaßen, die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.

c) Die Veröffentlichung auf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist die Fotografin als Urheberin der Bilder zu nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“.

d) Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram u. ä. ist zulässig, wenn die Fotografin als Urheberin der Bilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“. Die Veröffentlichung eines für den privaten Gebrauch bearbeiteten Bildes ist ausnahmslos unzulässig.

e) Die gewerbliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Bilddateien an Hotels oder andere Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin. In diesem Fall setzt eine Weitergabe voraus, dass das Recht der Fotografin auf Namensnennung gewahrt und eine Verlinkung zur Website der Fotografin vorgenommen wird.

f) Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadensersatzforderungen.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

1. Das für die Herstellung der Lichtbilder im jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen  Mehrwertsteuer.

2. Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften i. S. d. § 286 BGB.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen in Bezug auf die Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und der anschließenden Bildbearbeitung (Intensität Kontraste, Sättigung etc.) ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

V. Nebenpflichten

1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Verarbeitung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Datenschutz

Die Fotografin nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Sie behandelt sämtliche Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen aktuellen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

1. Personenenbezogene Daten

Durch Aufrufen und Nutzung der Webseite „nataschagrunert.de“ werden regelmäßig sog. „personenbezogene Daten“ erhoben. Bei diesen Daten handelt es sich um verschiedenste Informationen, die eine Person identifizieren können. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden insbesondere folgende Daten zur Kontaktaufnahme bzw. späterhin zu Auftragszwecken erhoben und gespeichert:

  • Name
  • Adresse
  • Email

Weitere persönliche Angaben, z. B. die Angabe einer Telefonnummer oder Information rund um das Thema Hochzeit erfolgen auf freiwilliger Basis.

2. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Personenbezogene Daten werden von der Fotografin grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte herausgegeben. Soweit Dritte Zugriff auf diese Daten erhalten, werden diese regelmäßig von der Fotografin mit der Verarbeitung dieser Daten im Rahmen einer sog. „Auftragsverarbeitung“ beauftragt, wenn es zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung oder aufgrund von berechtigten Interessen der Fotografin erfolgt.

Sofern die Daten in diesem Zusammenhang in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union oder des Europäschen Wirtschaftsraum verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage besonderer Garantien, z. B. der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus ( sog. „Privacy Shield“ für die USA) oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, sog.  „Standardvertragsklauseln“.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende sog. „Auftragsverarbeiter“:

  • Internetdienstanbieter
  • Fotolabore & Druckereien
  • Albenhersteller (Portugal)
  • Anbieter exklusiver Kundengalerien (USA)
  • Filehosting-Dienst (Datenversendungstool) mit Sitz in den Niederlanden

3. Speichern personenbezogener Daten

Die Fotografin speichert personenbezogene Daten aus dem Kontaktformular für den Zeitraum, der für die Erledigung der Anfrage bzw. der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. In Bezug auf die Bilddateien ist die Fotografin berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Im Übrigen richten sich die Speicherdauer und die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

VII. Sonderbestimmungen für Hochzeiten

1. Jede weitere ½ h Stunde Fotografie vor Ort am Hochzeitstag kostet 150,- € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Aufsplittern der Buchungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.

2. Die Anfahrt mit dem eigenen Auto bis 50 km einfache Fahrt ab 83229 Aschau i. Chiemgau ist im Honorar inkludiert. Jeder weitere gefahrene km kostet 80 Cent. Etwaige Auslagen (Zug-, Flug-, Maut-, Verpflegung- oder Übernachtungskosten) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

3. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine sog. Terminreservierungsgebühr auf das vereinbarte Honorar fällig, namentlich bei einer Buchung von voraussichtlich

  • 2 Std. / 200,00 €
  • 4 Std. / 400,00 €
  • 6 Std. / 600,00 €,
  • 8 Std. / 800,00 €
  • 10 Std. / 1000,00 €.

Das Resthonorar wird fällig 10 Tage nach der Hochzeit. In beiden Fällen erhält das Brautpaar eine Rechnung.

4. Die Übergabe der digitalen Dateien/Alben erfolgt i. d. R. ca. 6-8 Wochen nach der Hochzeit. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder aufgrund hoher Auftragslage die Bilder innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzansprüche.

5. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Website „nataschagrunert.de“ und Social Media (Facebook/Instagram) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache mit dem Brautpaar und deren Einwilligung auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient, z. B. zur Veröffentlichung auf Hochzeitsblogs oder in Hochzeitsmagazinen.

Das Brautpaar erklärt sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, es widerspricht ausdrücklich und schriftlich. Das Brautpaar kann seine Einwilligung bzgl. der Veröffentlichung seiner Bilder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Bei Vorliegen einer Einwilligung verpflichtet sich das Brautpaar, sämtliche Gäste auf die fotografische Begleitung des Hochzeitstages durch die Fotografin sowie auf die mögliche Veröffentlichung der Bilder hinzuweisen und insoweit deren Einwilligung einzuholen. Für etwaige Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freistellen.

Soweit das Brautpaar mit einer Veröffentlichung seiner Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden ist, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen der Hochzeitsgesellschaft, nicht jedoch auf Location- und Detailaufnahmen der Dekoration u. a..

 6. Das Brautpaar versichert, dass der Fotografin sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmter Familienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden.

7. Essen und Trinken während der Dauer der Reportage sind der Fotografin (ggf. auch ihrer Assistenz) vom Brautpaar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei einer Buchungszeit von mindestens 8 Stunden ist der Fotografin und ihrer Assistenz eine angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.

8. Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die die Fotografin nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 25 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 100 % des vereinbarten Honorars.

9. Für den Fall, dass die Fotografin am Hochzeitstag wegen Krankheit verhindert ist, ist diese Mitglied in einem sozialen Netzwerk vieler Hochzeitsfotografen in ganz Deutschland. Sie verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine Garantie hierfür kann jedoch ausdrücklich nicht gegeben werden. Die bereits getätigte Terminreservierungsgebühr wird von der Fotografin an das Brautpaar zurückerstattet.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

mail@nataschagrunert.de
tel +49 173 3154643

 

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Fotograf München,

Fotograf Bad Aibling,

Fotograf Traunstein,

Fotograf Berchtesgaden,

Hochzeitsfotograf Rosenheim ,

Hochzeitsfotograf Chiemsee ,

Hochzeitsfotograf Chiemgau ,

Hochzeitsfotograf München

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Definitionen

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Natascha Grunert Fotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) erteilten Aufträge.

2. „Lichtbilder“ im Sinne der nachfolgenden AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen, d. h. Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder auf digitalen Medien, Videos/Slideshows usw..

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bildbearbeitung

1. Die Fotografin ist die Urheberin an sämtlichen Lichtbildern im Sinne des deutschen UrhG.

2. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite „nataschagrunert.de“ und auf Social Media (Facebook/Instagram/Pinterest) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient.

3. Die Auftraggeber erklären sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich und schriftlich. Die Auftraggeber haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Lichtbilder für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Soweit die Auftraggeber mit einer Veröffentlichung der Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden sind, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen, nicht jedoch auf Detail- oder Landschaftsaufnahmen oder Ähnliches.

4. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Lichtbildern, so ist jeweils nur das einfache private Nutzungsrecht übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies folgendes:

a) Die digitalisierten Bilder sind ohne Wasserzeichen oder Copyright-Vermerk und können für den privaten Gebrauch beliebig vervielfältigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Herstellung von privaten Druckerzeugnissen, insbesondere Fotobücher. Insoweit ist auch die Bildbearbeitung – analog oder digital – i. S. e. Collage, Montage oder Farbumwandlung u. ä. zulässig und bedarf keiner vorherigen Zustimmung durch die Fotografin.

b) Die private Verbreitung auf CD/DVD oder ähnlichen Datenträgern oder im Internet, z. B. durch das Versenden einer Email mit Bildern an Familie und Freunde, ist zulässig. Die Nutzungsbedingungen gelten in diesen Fällen jedoch für Dritte gleichermaßen, die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.

c) Die Veröffentlichung auf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist die Fotografin als Urheberin der Bilder zu nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“.

d) Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram u. ä. ist zulässig, wenn die Fotografin als Urheberin der Bilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. „Foto: Natascha Grunert Fotografie“. Die Veröffentlichung eines für den privaten Gebrauch bearbeiteten Bildes ist ausnahmslos unzulässig.

e) Die gewerbliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Bilddateien an Hotels oder andere Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin. In diesem Fall setzt eine Weitergabe voraus, dass das Recht der Fotografin auf Namensnennung gewahrt und eine Verlinkung zur Website der Fotografin vorgenommen wird.

f) Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadensersatzforderungen.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

1. Das für die Herstellung der Lichtbilder im jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen  Mehrwertsteuer.

2. Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften i. S. d. § 286 BGB.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen in Bezug auf die Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und der anschließenden Bildbearbeitung (Intensität Kontraste, Sättigung etc.) ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

V. Nebenpflichten

1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Verarbeitung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Datenschutz

Die Fotografin nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Sie behandelt sämtliche Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen aktuellen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

1. Personenenbezogene Daten

Durch Aufrufen und Nutzung der Webseite „nataschagrunert.de“ werden regelmäßig sog. „personenbezogene Daten“ erhoben. Bei diesen Daten handelt es sich um verschiedenste Informationen, die eine Person identifizieren können. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden insbesondere folgende Daten zur Kontaktaufnahme bzw. späterhin zu Auftragszwecken erhoben und gespeichert:

  • Name
  • Adresse
  • Email

Weitere persönliche Angaben, z. B. die Angabe einer Telefonnummer oder Information rund um das Thema Hochzeit erfolgen auf freiwilliger Basis.

2. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Personenbezogene Daten werden von der Fotografin grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte herausgegeben. Soweit Dritte Zugriff auf diese Daten erhalten, werden diese regelmäßig von der Fotografin mit der Verarbeitung dieser Daten im Rahmen einer sog. „Auftragsverarbeitung“ beauftragt, wenn es zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung oder aufgrund von berechtigten Interessen der Fotografin erfolgt.

Sofern die Daten in diesem Zusammenhang in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union oder des Europäschen Wirtschaftsraum verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage besonderer Garantien, z. B. der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus ( sog. „Privacy Shield“ für die USA) oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, sog.  „Standardvertragsklauseln“.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende sog. „Auftragsverarbeiter“:

  • Internetdienstanbieter
  • Fotolabore & Druckereien
  • Albenhersteller (Portugal)
  • Anbieter exklusiver Kundengalerien (USA)
  • Filehosting-Dienst (Datenversendungstool) mit Sitz in den Niederlanden

3. Speichern personenbezogener Daten

Die Fotografin speichert personenbezogene Daten aus dem Kontaktformular für den Zeitraum, der für die Erledigung der Anfrage bzw. der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. In Bezug auf die Bilddateien ist die Fotografin berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Im Übrigen richten sich die Speicherdauer und die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

VII. Sonderbestimmungen für Hochzeiten

1. Jede weitere ½ h Stunde Fotografie vor Ort am Hochzeitstag kostet 150,- € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Aufsplittern der Buchungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.

2. Die Anfahrt mit dem eigenen Auto bis 50 km einfache Fahrt ab 83229 Aschau i. Chiemgau ist im Honorar inkludiert. Jeder weitere gefahrene km kostet 80 Cent. Etwaige Auslagen (Zug-, Flug-, Maut-, Verpflegung- oder Übernachtungskosten) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

3. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine sog. Terminreservierungsgebühr auf das vereinbarte Honorar fällig, namentlich bei einer Buchung von voraussichtlich

  • 2 Std. / 200,00 €
  • 4 Std. / 400,00 €
  • 6 Std. / 600,00 €,
  • 8 Std. / 800,00 €
  • 10 Std. / 1000,00 €.

Das Resthonorar wird fällig 10 Tage nach der Hochzeit. In beiden Fällen erhält das Brautpaar eine Rechnung.

4. Die Übergabe der digitalen Dateien/Alben erfolgt i. d. R. ca. 6-8 Wochen nach der Hochzeit. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder aufgrund hoher Auftragslage die Bilder innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzansprüche.

5. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für ihre Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf ihrer Website „nataschagrunert.de“ und Social Media (Facebook/Instagram) sowie zur Erstellung von Musteralben u. ä.. Außerdem darf die Fotografin die Lichtbilder nach gesonderter Absprache mit dem Brautpaar und deren Einwilligung auch Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies ihrer Eigenwerbung dient, z. B. zur Veröffentlichung auf Hochzeitsblogs oder in Hochzeitsmagazinen.

Das Brautpaar erklärt sich mit der Einräumung der Veröffentlichungsrechte einverstanden, es sei denn, es widerspricht ausdrücklich und schriftlich. Das Brautpaar kann seine Einwilligung bzgl. der Veröffentlichung seiner Bilder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bis zu diesem Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Bei Vorliegen einer Einwilligung verpflichtet sich das Brautpaar, sämtliche Gäste auf die fotografische Begleitung des Hochzeitstages durch die Fotografin sowie auf die mögliche Veröffentlichung der Bilder hinzuweisen und insoweit deren Einwilligung einzuholen. Für etwaige Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freistellen.

Soweit das Brautpaar mit einer Veröffentlichung seiner Lichtbilder nicht oder nur zum Teil einverstanden ist, bezieht sich die Nichtveröffentlichung ausschließlich auf sämtliche erkennbare Personen der Hochzeitsgesellschaft, nicht jedoch auf Location- und Detailaufnahmen der Dekoration u. a..

 6. Das Brautpaar versichert, dass der Fotografin sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmter Familienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden.

7. Essen und Trinken während der Dauer der Reportage sind der Fotografin (ggf. auch ihrer Assistenz) vom Brautpaar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei einer Buchungszeit von mindestens 8 Stunden ist der Fotografin und ihrer Assistenz eine angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.

8. Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die die Fotografin nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 25 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 100 % des vereinbarten Honorars.

9. Für den Fall, dass die Fotografin am Hochzeitstag wegen Krankheit verhindert ist, ist diese Mitglied in einem sozialen Netzwerk vieler Hochzeitsfotografen in ganz Deutschland. Sie verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine Garantie hierfür kann jedoch ausdrücklich nicht gegeben werden. Die bereits getätigte Terminreservierungsgebühr wird von der Fotografin an das Brautpaar zurückerstattet.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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tel +49 173 3154643

 

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